Steuerberatung
Steuerberatung für Unternehmen: Steuern planen statt nur abrechnen
Lohn oder Dividende, die passende Rechtsform, Investitionen, Nachfolge oder eine Rückfrage der Steuerverwaltung: Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen in steuerlichen Fragen – vorausschauend und verständlich.
Die Steuererklärung blickt zurück. Steuerberatung schaut nach vorne: Viele Entscheidungen im Unternehmen haben steuerliche Folgen, die sich später nur schwer korrigieren lassen – von der Entschädigung der Inhaberinnen und Inhaber über Investitionen bis zum Verkauf oder zur Übergabe der Firma. PROFINIO bespricht solche Fragen mit Ihnen, bevor Sie entscheiden, und stimmt Unternehmens- und Privatsteuern aufeinander ab.
Wobei wir Sie beraten
Inhaber und Gesellschaft
- Lohn oder Dividende
- Spesen, Privatanteile und Fahrzeuge
- Darlehen und Kontokorrent
Planung
- Rechtsform und Umstrukturierung
- Investitionen und Abschreibungen
- Einkäufe in die Pensionskasse
Begleitung
- Rückfragen und Einsprachen
- Steuerrevisionen
- Verrechnungssteuer
Lohn oder Dividende: die klassische Frage
Wer an seiner GmbH oder AG beteiligt ist und dort arbeitet, kann sich über Lohn und Dividende entschädigen. Auf dem Lohn fallen Sozialversicherungsbeiträge an, er ist aber für das Unternehmen Aufwand und baut Ihre Vorsorge auf. Dividenden aus einer Beteiligung von mindestens zehn Prozent werden privat nur teilweise besteuert, werden aber aus dem bereits versteuerten Gewinn bezahlt.
Die richtige Mischung hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Wohnkanton, Ihrer Vorsorge und den Plänen für Ihr Unternehmen ab. Einen unangemessen tiefen Lohn kann die Ausgleichskasse beanstanden. Wir rechnen die Varianten mit Ihren Zahlen durch.
Die passende Rechtsform
Einzelunternehmen, GmbH oder AG: Die Rechtsform beeinflusst Steuern, Sozialversicherungen, Haftung und Vorsorge. Was bei der Gründung passte, ist bei wachsendem Gewinn vielleicht nicht mehr die beste Lösung.
Ein Wechsel vom Einzelunternehmen in eine GmbH oder AG ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral möglich, ist aber an Sperrfristen gebunden. Wir prüfen mit Ihnen, ob und wann sich der Schritt lohnt.
Steuern planen über das Jahr
Viele Möglichkeiten bestehen nur vor dem Jahresende: Investitionen vorziehen, Rückstellungen begründen, einen Einkauf in die Pensionskasse planen oder die Säule 3a nutzen. Auf Wunsch besprechen wir im Herbst den voraussichtlichen Abschluss mit Ihnen und zeigen, wo Handlungsbedarf besteht.
Bei Einkäufen in die Pensionskasse gelten Sperrfristen für spätere Kapitalbezüge. Solche Regeln berücksichtigen wir in der Planung.
Privatanteile, Darlehen und geldwerte Leistungen
Zwischen Gesellschaft und Inhaberin oder Inhaber schaut die Steuerverwaltung genau hin. Private Ausgaben über die Firma, Darlehen an Gesellschafter zu tiefen Zinsen oder ein Geschäftsauto ohne Privatanteil können als geldwerte Leistung gelten. Die Folge: Der Gewinn wird aufgerechnet, und zusätzlich fällt die Verrechnungssteuer von 35 Prozent an.
Wir prüfen Spesenregelung, Privatanteile und Darlehen mit Ihnen und richten sie nach den Vorgaben der Steuerverwaltung aus, damit solche Aufrechnungen gar nicht erst entstehen.
Rückfragen, Einsprachen und Steuerrevisionen
Erhalten Sie eine Rückfrage der Steuerverwaltung oder weicht die Veranlagung von Ihrer Erklärung ab, ist rasches Handeln wichtig: Gegen eine Veranlagung kann in der Regel nur innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden. Wir prüfen die Begründung, beantworten Rückfragen und verfassen bei Bedarf die Einsprache.
Auch bei einer Steuerrevision bereiten wir die Unterlagen vor und begleiten Sie.
Nachfolge, Verkauf und besondere Ereignisse
Der Verkauf oder die Übergabe eines Unternehmens ist steuerlich besonders heikel. Private Kapitalgewinne sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei – es gibt aber wichtige Ausnahmen, etwa wenn der Kaufpreis später aus den Mitteln der Gesellschaft finanziert wird. Auch die Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit wird steuerlich besonders behandelt.
Planen Sie solche Schritte früh. Wir zeigen Ihnen die Steuerfolgen verschiedener Varianten und ziehen bei komplexen Fällen Spezialistinnen und Spezialisten bei.
So arbeiten wir
Steuerberatung bieten wir als Teil der laufenden Treuhand oder für einzelne Fragen an. Sie schildern Ihr Anliegen im Kundenportal oder im Gespräch, wir klären den Sachverhalt und geben Ihnen eine verständliche Empfehlung – auf Wunsch schriftlich. Den Aufwand besprechen wir vorab.
Häufige Fragen
Ist die Steuerberatung in der Treuhand inbegriffen?
Übliche Fragen rund um Buchhaltung, Abschluss und Steuererklärung besprechen wir laufend mit Ihnen. Für grössere Themen wie eine Umstrukturierung oder eine Nachfolge erhalten Sie vorab eine separate Offerte.
Lohnt sich für mich eine GmbH?
Das hängt vom Gewinn, von Ihrer Vorsorge, vom Haftungsrisiko und von Ihren Plänen ab. Wir vergleichen die Varianten mit Ihren Zahlen und zeigen, ab wann sich der Schritt lohnt.
Wie viel Lohn sollte ich mir als Inhaber auszahlen?
Eine Einheitsantwort gibt es nicht. Der Lohn sollte angemessen sein und Ihre Vorsorge berücksichtigen; den Rest können Sie unter Umständen als Dividende beziehen. Wir rechnen die Varianten für Sie durch.
Die Steuerverwaltung hat eine Rückfrage gestellt. Was tun?
Frist beachten und nicht vorschnell antworten. Laden Sie das Schreiben im Kundenportal hoch – wir prüfen es und bereiten die Antwort mit Ihnen vor.
Können Sie gegen eine Veranlagung Einsprache erheben?
Ja. Die Frist dafür ist kurz, in der Regel 30 Tage. Wir prüfen die Veranlagung und verfassen bei Bedarf die Einsprache.
Beraten Sie auch zu meinen privaten Steuern?
Ja. Gerade bei Inhaberinnen und Inhabern hängen Unternehmens- und Privatsteuern eng zusammen. Wir stimmen beides aufeinander ab.
Ihre Finanzen und Ihre Administration müssen nicht kompliziert sein.
Schildern Sie uns Ihre Situation und erhalten Sie Ihren persönlichen PROFINIO-Plan.