Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung auslagern: laufende Buchhaltung für KMU und Selbständige

Wir verbuchen Ihre Belege laufend, gleichen Bank und Kasse ab und liefern Ihnen aktuelle Zahlen – damit Sie wissen, wo Ihr Unternehmen steht, und der Jahresabschluss keine Überraschung wird.

Eine saubere Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für alles Weitere: für die MWST-Abrechnung, den Jahresabschluss, die Steuererklärung und Ihre Entscheidungen im Alltag. Viele KMU und Selbständige erledigen sie nebenbei am Abend oder sammeln die Belege bis zum Jahresende. PROFINIO übernimmt die Buchhaltung für Sie: Sie laden die Belege im Kundenportal hoch, wir verbuchen sie nach dem Schweizer Kontenrahmen KMU und halten Ihre Zahlen aktuell.

Was wir für Sie übernehmen

01

Laufende Buchhaltung

  • Verbuchung aller Belege
  • Bank-, Kassen- und Kreditkartenabgleich
  • Kontenplan nach Kontenrahmen KMU
02

Auswertungen

  • Bilanz und Erfolgsrechnung unterjährig
  • Monats- oder Quartalszahlen
  • Liquidität im Blick
03

Abstimmung

  • Grundlage für die MWST-Abrechnungen
  • Verbuchung der Löhne
  • Vorbereitung des Jahresabschlusses

Buchführungspflicht in der Schweiz: wer muss was?

Juristische Personen wie GmbH und AG müssen immer eine doppelte Buchhaltung führen und einen Jahresabschluss erstellen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind ab einem Umsatzerlös von CHF 500'000 im letzten Geschäftsjahr dazu verpflichtet. Darunter genügt eine einfachere Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage.

Auch wo die einfache Buchhaltung erlaubt ist, lohnt sich oft die doppelte: Sie zeigt jederzeit, wie viel Ihnen Kundinnen und Kunden schulden, welche Rechnungen offen sind und wie sich Ihr Gewinn entwickelt. Spätestens mit der MWST-Pflicht oder den ersten Angestellten wird sie praktisch unverzichtbar.

Finanzbuchhaltung auslagern: die Vorteile

Wer die Buchhaltung selbst führt, braucht Zeit, Fachwissen und eine Software, die laufend aktualisiert wird. Fehler zeigen sich oft erst beim Jahresabschluss oder bei einer MWST-Kontrolle – dann ist die Korrektur aufwendig.

  • Mehr Zeit für Ihre Kundinnen und Kunden
  • Keine eigene Buchhaltungssoftware und keine Updates
  • Fachwissen zu MWST, Abgrenzungen und Abschreibungen inklusive
  • Stellvertretung bei Ferien und Ausfällen
  • Planbare Kosten

So kommen Ihre Belege zu uns

Sie fotografieren Quittungen mit dem Handy oder laden Rechnungen als PDF im Kundenportal hoch. Bankauszüge übernehmen wir als Datei aus Ihrem E-Banking. Fehlt ein Beleg, sehen Sie das in einer Liste im Portal und können ihn nachreichen.

Wichtig ist, dass jede Buchung belegt ist. Ein vollständiger Belegfluss spart beim Jahresabschluss und bei Rückfragen der Steuerverwaltung viel Zeit.

Aufbewahrung und digitale Belege

Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Jahresabschlüsse müssen in der Schweiz zehn Jahre aufbewahrt werden. Belege dürfen elektronisch aufbewahrt werden, wenn sie unverändert, vollständig und jederzeit lesbar bleiben. Für bestimmte MWST-Unterlagen, etwa zu Liegenschaften, gelten längere Fristen.

Im Kundenportal bleiben Ihre Belege geordnet abgelegt. So finden Sie auch nach Jahren jede Rechnung wieder.

Aktuelle Zahlen für bessere Entscheidungen

Eine laufend geführte Buchhaltung ist mehr als eine Pflicht. Mit monatlichen oder quartalsweisen Zahlen erkennen Sie früh, ob sich Umsatz, Margen und Liquidität so entwickeln wie geplant – und können reagieren, bevor es eng wird. Auf Wunsch besprechen wir die Zahlen regelmässig mit Ihnen.

Typische Fehler in der Buchhaltung

Diese Fehler sehen wir am häufigsten:

  • Private und geschäftliche Ausgaben vermischt
  • Belege fehlen oder sind nicht lesbar
  • Bank und Buchhaltung stimmen nicht überein
  • Vorsteuer falsch oder doppelt abgezogen
  • Abgrenzungen und Abschreibungen erst im Abschluss nachgeholt

Von der Buchhaltung zum Abschluss

Weil wir Ihre Buchhaltung laufend führen, ist der Jahresabschluss kein separates Projekt. Abgrenzungen, Abschreibungen und Rückstellungen bereiten wir im Lauf des Jahres vor, und die Zahlen stimmen mit Ihren MWST-Abrechnungen und Lohnmeldungen überein. Darauf baut die Steuererklärung Ihres Unternehmens auf.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich eine doppelte Buchhaltung führen?

Als GmbH oder AG immer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab einem Umsatzerlös von CHF 500'000 im letzten Geschäftsjahr. Darunter genügt eine einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage.

Welche Buchhaltungssoftware brauche ich?

Keine. Sie laden Ihre Belege im Kundenportal hoch, wir führen die Buchhaltung in unserer Lösung und stellen Ihnen die Auswertungen zur Verfügung. Bestehende Daten übernehmen wir beim Wechsel.

Wie oft muss ich Belege einreichen?

Am besten laufend, mindestens monatlich. Dann sind Ihre Zahlen aktuell und die MWST-Abrechnung ist schnell erstellt.

Kann ich meine Buchhaltung auch mitten im Jahr übergeben?

Ja. Am einfachsten ist ein Wechsel auf ein neues Geschäftsjahr. Unterjährig übernehmen wir die Saldi per Stichtag und führen die Buchhaltung ab dort weiter.

Führen Sie auch die Buchhaltung für Einzelunternehmen und Selbständige?

Ja. Für Selbständige erstellen wir die Buchhaltung und den Geschäftsabschluss und stimmen beides mit der privaten Steuererklärung ab.

Bin ich mit einer ausgelagerten Buchhaltung weiterhin verantwortlich?

Ja. Verantwortlich für die Buchführung bleibt das Unternehmen beziehungsweise seine Geschäftsführung. Wir führen die Buchhaltung sorgfältig auf Basis Ihrer Belege und weisen Sie auf Auffälligkeiten hin.

Ihre Finanzen und Ihre Administration müssen nicht kompliziert sein.

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