MWST-Abrechnungen

MWST-Abrechnung erstellen und einreichen: Mehrwertsteuer für KMU

Wir erstellen Ihre MWST-Abrechnungen, reichen sie fristgerecht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein und prüfen, ob die gewählte Abrechnungsmethode noch zu Ihrem Unternehmen passt.

Die Mehrwertsteuer betrifft fast jedes Unternehmen ab einer gewissen Grösse – und sie verzeiht wenig. Wer zu spät einreicht, zahlt Verzugszins; wer Vorsteuer falsch abzieht oder Umsätze falsch zuordnet, muss bei einer Kontrolle nachzahlen, oft für mehrere Jahre. PROFINIO übernimmt die MWST für Sie: von der Anmeldung über die periodischen Abrechnungen bis zur Abstimmung mit dem Jahresabschluss.

Was wir für Sie übernehmen

01

Anmeldung und Methode

  • Prüfung der MWST-Pflicht
  • Anmeldung bei der ESTV
  • Effektive Methode oder Saldosteuersatz
02

Abrechnungen

  • Quartals-, Semester- oder Jahresabrechnung
  • Einreichung über das ePortal der ESTV
  • Zahlungen und Fristen im Blick
03

Abstimmung und Kontrolle

  • Umsatzabstimmung zum Jahresabschluss
  • Korrekturabrechnungen
  • Begleitung bei MWST-Kontrollen

MWST-Pflicht: ab wann muss sich ein Unternehmen anmelden?

Mehrwertsteuerpflichtig wird ein Unternehmen grundsätzlich, sobald es innerhalb eines Jahres mindestens CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt. Für gemeinnützige Institutionen und ehrenamtlich geführte Vereine gilt eine höhere Grenze. Wer die Schwelle erreicht, muss sich innert kurzer Frist bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden.

Unternehmen unter der Grenze können sich freiwillig unterstellen. Das kann sich lohnen, wenn Sie hohe Investitionen tätigen oder vor allem für andere MWST-pflichtige Unternehmen arbeiten, weil Sie dann die Vorsteuer zurückfordern können. Wir prüfen mit Ihnen, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Die MWST-Sätze in der Schweiz

Seit 2024 gelten in der Schweiz drei Steuersätze. Welcher Satz anwendbar ist, hängt von der Leistung ab – und manche Leistungen sind von der Steuer ausgenommen, etwa bestimmte Leistungen im Gesundheitswesen, in der Bildung oder bei der Vermietung von Wohnungen.

  • Normalsatz 8,1 %: die meisten Waren und Dienstleistungen
  • Reduzierter Satz 2,6 %: unter anderem Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Medikamente
  • Sondersatz 3,8 %: Beherbergungsleistungen

Effektive Methode oder Saldosteuersatz?

Bei der effektiven Methode rechnen Sie die geschuldete Steuer auf Ihren Umsätzen ab und ziehen die Vorsteuer auf Ihren Einkäufen und Investitionen ab. Bei der Saldosteuersatzmethode multiplizieren Sie den Umsatz mit einem branchenabhängigen Satz – die Vorsteuer ist darin pauschal berücksichtigt. Das spart Aufwand, ist aber nur bis zu einer bestimmten Umsatz- und Steuergrenze möglich und bindet Sie für eine Mindestdauer.

Welche Methode günstiger ist, hängt von Ihrer Kostenstruktur ab: Wer viel einkauft oder investiert, fährt mit der effektiven Methode oft besser. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch, bevor Sie sich festlegen.

Abrechnungsperioden und Fristen

Mit der effektiven Methode rechnen Sie in der Regel quartalsweise ab, mit dem Saldosteuersatz halbjährlich. Seit 2025 können kleinere Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auch jährlich abrechnen und leisten dafür Akontozahlungen. Die Abrechnung muss innert 60 Tagen nach Ende der Periode eingereicht und die Steuer bezahlt sein – sonst wird Verzugszins fällig.

Wir führen die Termine für Sie und erinnern Sie rechtzeitig, falls noch Belege fehlen. Die Abrechnung legen wir Ihnen vor der Einreichung zur Freigabe vor.

Vereinbart oder vereinnahmt: wann die Steuer entsteht

Standardmässig rechnen Sie nach vereinbarten Entgelten ab: Die Steuer ist geschuldet, sobald Sie die Rechnung gestellt haben – auch wenn die Kundin oder der Kunde noch nicht bezahlt hat. Auf Antrag ist die Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten möglich; dann zählt der Zahlungseingang. Bei langen Zahlungsfristen kann das die Liquidität entlasten, verlangt aber eine sorgfältig geführte Debitorenbuchhaltung.

Umsatzabstimmung und Korrekturen

Nach dem Jahresabschluss müssen die deklarierten Umsätze mit der Buchhaltung abgestimmt werden. Zeigen sich dabei Fehler, sind sie mit einer Korrekturabrechnung zu bereinigen – innerhalb einer bestimmten Frist nach Ende des Geschäftsjahres. Weil wir Buchhaltung, Abschluss und MWST aus einer Hand führen, ist diese Abstimmung bei uns Teil des Ablaufs.

Typische Fehler bei der MWST

Diese Punkte führen bei Kontrollen am häufigsten zu Nachbelastungen:

  • Vorsteuer ohne korrekte Rechnung abgezogen
  • Privatanteile, etwa für Fahrzeuge, nicht korrigiert
  • Dienstleistungen aus dem Ausland ohne Bezugsteuer
  • Ausgenommene und steuerbare Umsätze vermischt
  • Umsatzabstimmung nach dem Abschluss vergessen

Häufige Fragen

Ab welchem Umsatz bin ich mehrwertsteuerpflichtig?

Grundsätzlich ab CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen innerhalb eines Jahres. Für gemeinnützige Institutionen und ehrenamtlich geführte Vereine gilt eine höhere Grenze. Darunter können Sie sich freiwillig unterstellen.

Lohnt sich der Saldosteuersatz für mein Unternehmen?

Das hängt von Ihren Einkäufen und Investitionen ab. Der Saldosteuersatz spart Aufwand, die effektive Methode ist bei hohen Vorsteuern oft günstiger. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch.

Bis wann muss die MWST-Abrechnung eingereicht werden?

Innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode. Bis dann muss auch die Steuer bezahlt sein. Bei Verspätung fällt Verzugszins an.

Können Sie mein Unternehmen bei der ESTV anmelden?

Ja. Wir prüfen die MWST-Pflicht, wählen mit Ihnen die passende Methode und erledigen die Anmeldung.

Was passiert bei einer MWST-Kontrolle?

Die ESTV prüft vor Ort oder schriftlich, ob die Abrechnungen der vergangenen Jahre korrekt waren. Wir stellen die Unterlagen zusammen und begleiten Sie durch die Kontrolle.

Ich habe einen Fehler in einer früheren Abrechnung entdeckt. Was nun?

Fehler müssen mit einer Korrekturabrechnung bereinigt werden. Wir prüfen, welche Perioden betroffen sind, und erstellen die Korrektur für Sie.

Ihre Finanzen und Ihre Administration müssen nicht kompliziert sein.

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